re Patente – Gen-Zucchini im Schrebergarten

Posted by admin on 24th September 2008 in Allgemein

patenteProblem ist Tatsächlich das Patentrecht, Gene trachten danach
> sich zu vermehren, aber jeder der ein Produkt mit einem Patentierten
> Gen vertreibt ist Lizenzpflichtig, die Verseuchung von
/snip!/
sehr viel Richtiges
/snip!/
> Insektengiftes, das hat zur Folge dass man drei Jahre mit sehr wenig
> Chemie aus kommt und dann haben sich gleichfalls Resistente
> Superunkkräuter angesiedelt oder eine ganz andere Art
> Schädlingsbefall etabliert und aller Vorteil ist zum Teufel.
>
Rein Rechtlich gesehen sollte man ja eigentlich argumentieren, dass
der Verkäufer sämtliche Rechte nach dem Verkauf erschöft hat. Dies
wäre analog zu z.B. einem Zuchthengst: Nach dem Verkauf hat der
Verkäufer ja keinerlei Rechte auf die etwaigen gezeugten Folen. Alles
andere wäre ja Irrsinn!
Aber nur weil es sich jetzt plötzlich um ein technologisch anderes
Produkt handelt, werfen die Richter Jahrhundert alte rechtliche
Zustände über Bord. Ich meine es ist ja nicht so, dass die Bauern nun
anfangen Gene des Weizen für kommerzielle zwecke selber zu
analysieren und sich da bedienen. Es ist völlig Krank darauf zu
bestehen bei einem sich selbst fortplanzendem, assimilierendem und
selbständig adaptivem System ALLES was irgendwie in berührung kommt
zu besitzen. Wenn Monsato das mit dem sich selbst fortplanzen und
assimilieren ihres Produktes nicht in den Griff bekommt haben sie
halt pech gehabt!
So was nennt sich Unternehmensrisiko…
Wo hat den der Bauer irgendwelche Schuld wenn das Produkt dies
eigenständig macht? Selbt bei Computervirenbefall werden ja nicht die
Firemen auf Schadensersatz verklagt welche pech hatten und als
Virenschleudern her halten mussten.
Von wo bekommen die Richter nur die Phantasie, daß das Treiben von
Monsato rechtens sein sollte?

Comments are closed.