patenteragt 3 Anwaelte, und bekommt 4 Meinungen.
Frag mal 3 Informatiker, was sie von C/C /Java oder PHP halten. #-)
> Und die Buecher widersprechen sich ebenfalls gegenseitig.
Ich finde die Bücher gefährlich, insbesondere das gerade heraus
gekommene von den selbsternannten Institutsgründern (ist wohl deren
Marketingstrategie). Die scheinen mir nämlich arg in eine
opportunistische Richtung zu argumentieren, so nach dem Schema “wenn
wir nur kräftig Positives publizieren wird sich das schon selbst
erfüllen”. Man sollte den Urheber wenigstens deutlich sagen, wo die
Probleme liegen. Ich fände es jedenfalls gar nicht lustig, aus
Versehen (!) als Urheber später einen Schadenersatzprozess an der
Backe zu haben, nur weil ich anderen Leuten etwas schenken wollte.
Oder als Geschäftsführer meiner Firma Softwarekosten sparen wollte.
Nur lustig tun hilft juristisch leider selten weiter.
> Deswegen gibts ne Deutsche Uebersetzung, die aber als “nicht bindend”
> gekennzeichnet ist.
Klar, die hilft aber nicht, wenn man sie nicht bei Vertragsschluss
zum Inhalt der Vereinbarung gemacht hat. (Nur darauf kommt es
juristisch an, denn der Verbraucher wird ja z.B. argumentieren, dass
er die Lizenz deswegen nicht richtig verstehen konnte. Ob ihm das was
bringt, sei mal dahin gestellt, da der Default ja das
urheberrechtliche Nutzungsverbot ist.)
Bezüglich Übersetzung: Der Urheber kann ja auch erklären, dass die
deutsche Version die verbindliche sein soll.
> Abgesehen von all den Schwierigkeiten, GPL ist besser als sich selbst
> was auszudenken, da lauern einfach noch mehr Fallstricke.
Leider muss ich sagen, dass es noch besser sein könnte, die Software
erst gar nicht in dieser Form zu veröffentlichen. (Obwohl mir das
Ergebnis der Überlegung natürlich auch nicht gefällt.) Warum nicht
mit einzelnen Anwendern einen Vertrag machen, indem man die Haftung
dann wirklich rechtsgültig ausschliesst? (Klar, dann bleibt eben der
Werbeeffekt von Open-Source weg.)
Die GPL ist also schon das geringste Übel, aber eben auch nicht ohne
Risiko. Dessen sollte man sich einfach bewusst sein. Es gibt auch
genügend Möglichkeiten, wenigstens die persönliche Haftung zu
verhindern (z.B. GmbH/AG, die z.B. einfach die Software vieler
Urheber in eigenem Namen verbreitet und notfalls eben den Laden dicht
macht).
> Ausserdem: Im Rechtsleben kommt es fast nie darauf an, recht zu
> haben, sondern zu bekommen. Das erreicht man am einfachsten, in dem
> man blufft und den “Gegner” glauben laesst, das er a:) im Unrecht
> ist, b:) Es fuer ihn zu teuer oder zu kompliziert ist, Recht zu
> bekommen.
Klappt aber nur bei dummen Gegnern. 
Recht bekommen scheitert aus meiner Sicht nicht an prozessualen
Dingen, sondern daran, materiell die richtige Argumentation zu
finden. Wer da falsch beraten wird (und das ist leicht) denkt zwar,
er hätte aus prozessualen Gründen verloren oder der Richter sei
einfach zu dumm gewesen, das zu verstehen, sieht aber gar nicht,
warum er wirklich verloren hat. Also kann man nur hoffen, dass der
Gegner einen Anwalt hat, der noch dümmer als der eigene ist. #-)
Zumindest bei grossen Firmen als Nutzer von Software kann man davon
ausgehen, dass die sich schon etwas länger mit der Materie
beschäftigen und im Zweifel einen etwas längeren Atem und bessere
Beratung (weil viele Prozesse, daher gute Selektion von unfähigen
Anwälten) haben als ein kleiner Entwickler.
Auch sehr verbreitet in Deutschland ist ja die Strategie zu “meinem
Anwalt” zu gehen. Das ist dann ein angebliches Allroundgenie, der von
der Scheidung bis zum Urheberrechtsprozess einfach alles drauf hat.
Vielleicht sollte man sich also doch eher an die Leute wenden, die
schon mal einschlägige Literatur zum Hauptthema des Prozesses
publiziert haben. Da riskiert man zwar, dass sie gerade die
Mindermeinung vertreten, aber wenn sie nicht ganz dumm sind, kennen
sie wenigstens schon mal die Argumente der herrschenden Meinung. Der
Scheidungsanwalt wird dagegen gar keine Argumente kennen und nach
verlorenem Prozess behaupten, der Richter sei eben zu blöd gewesen,
die Genialität seiner Argumente zu begreifen. Mir wäre ein Anwalt
lieber, der mir wenigstens schlüssig erklären kann, warum ich den
Prozess verliere. In den seltensten Fällen dürfte der Grund dafür
Zufall oder unfähige Richter sein. Die sind besser als ihr Ruf. Das
mit “meinem Anwalt”, der einfach jedes Thema glaubt im Griff zu
haben, wird sich auch nicht ändern, so lange Anwälte kein Interesse
am Erfolg eines Prozesses haben. Einige haben als Einzelperson 600
Mandanten im Jahr – da kann man sich vorstellen, wie die Qualität der
Beratung aussieht.